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Warum, wann, wofür und wie gründet man eine Stiftung?

  • Stiftung Heinrich
  • 29. Sept. 2023
  • 2 Min. Lesezeit

Der wichtigste Grund könnte sein:

„Memento mori“ - „Sei dir deiner Sterblichkeit bewusst.“

Weitere Gründe, warum es sich lohnen kann eine Stiftung zu gründen, gibt es einige:

Sei es als Geldanlage, um den Nachlass zu regeln, die Familie abzusichern oder um mit dem eigenen Vermögen gezielt und nachhaltig etwas Gutes zu tun. Dabei ist es nicht zwingend notwendig, viel Eigenkapital einzubringen.

In einer gemeinnützigen Stiftung widmen Stifter ihr Vermögen altruistischen Zwecken und erhalten dafür verschiedene steuerliche Begünstigungen. Förderung von Kunst und Kultur, Gesundheits- oder Bildungswesen sowie Schutz von Natur und Umwelt zählen zu den häufigsten Betätigungsfeldern von Stiftungen.


Man hat vielleicht den Herzenswunsch, dass das eigene Vermögen, ganz oder teilweise, einen oder mehreren sogenannten „Guten Zwecken“ zukommen soll.


Vielleicht aus Dankbarkeit – weil man, trotz aller Mühen und Ärger ein schönes und gesichertes Leben führen durfte? Ohne Hungersnot und Krieg, mit vielen Annehmlichkeiten und technischen Errungenschaften.


Wer soll nun das Vermögen nach dem eigenen Tod bekommen?

Die Nachkommen abzusichern ist eine Seite. Aber – sind die Erben in der Lage, mit dieser neuen Situation umzugehen? Sind sie vielleicht überfordert mit der Verwaltung des Vermögens? Schlimmstenfalls kann eine Erbschaft dann zu psychischen Störungen führen. Sie kann, wenn schlecht geregelt, Familienstreit auslösen und bringt dann selten Glück und Zufriedenheit.


Man kann “mit warmen Händen“ den Erben schon mal signalisieren, dass sie nicht vergessen werden. Der Erblasser sollte aber auch ganz offen den Wunsch kundtun und erklären, dass ein Teil des Vermögens in eine Stiftung gehen soll, deren Spendenziele dem Erblasser besonders am Herzen liegen und die er auf Dauer gerne fördern möchte. Das muss so transparent sein und muss die Erben so zufrieden stellen, dass dies vor einem Notar vereinbart wird und die zukünftigen Erben sich einverstanden erklären und auf eine Anfechtung des Testaments verzichten. Das ist die sauberste Lösung.


Und richtig – ein Testament muss erstellt werden. Irgendwann muss sich jeder mit der eigenen Endlichkeit beschäftigen und erklären, wie es nach seinem Tod mit den Vermögenswerten oder den Firmen weitergehen soll. Überließe man dies der gesetzlichen Erbfolge, sind Streitereien unter den Erbberechtigten wahrscheinlich. Das Testament kann sehr teuer beim Notar gefertigt werden, oder, wie von uns empfohlen, handschriftlich beim Nachlassgericht hinterlegt werden.



Helfen, fördern und bewahren.


Die Stiftung Heinrich hat sich für verschiedene Stiftungszwecke entschieden und möchte in der Heimat und für deren Bürger wirken.

Wir unterstützen Sie gerne mit Rat und Tat bei der Gründung Ihrer Stiftung. Selbstverständlich freuen wir uns auch über jede Spende bzw. Zustiftung an die Stiftung Heinrich.



 
 
 

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